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Ein neues Klimaabkommen: Was wird in Paris beschlossen?

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Seit mehreren Jahren, genau genom­men seit der Kli­ma-Kon­ferenz 2013 in Warschau, wird in der inter­na­tionalen Kli­ma-Poli­tik regelmäßig auf die „bedeu­tende“, „wichtige“, ja sog­ar „entschei­dende“ UN-Kli­makon­ferenz in Paris im Dezem­ber diesen Jahres verwiesen.

Die Dauer der Ver­hand­lun­gen von nun­mehr zwei Jahrzehn­ten und die Kom­plex­ität der­sel­ben lassen jedoch schw­er erken­nen, was auf dieser Kon­ferenz denn eigentlich beschlossen wer­den soll. Darüber wollen wir im Fol­gen­den kurz aufklären.

Seit Beginn der Ver­hand­lun­gen ist das Ziel ein glob­ales, binden­des Abkom­men, um den Kli­mawan­del auf ein „unge­fährlich­es“ Niveau zu begren­zen. Dieser Ver­trag soll Regeln bein­hal­ten, nach denen die Natio­nen der Erde – je nach Wirtschaft­skraft, Ver­ant­wortlichkeit und Entwick­lungs­grad – ihren Beitrag zur Bekämp­fung des Kli­mawan­dels leis­ten. Er wird in alpha­betis­chen Blöck­en aufge­baut sein und fol­gende Teile beinhalten:

Begin­nend mit ein­er Präam­bel, die den Sta­tus des Ver­trags fes­tlegt, fol­gt im zweit­en Teil eine Liste an Def­i­n­i­tio­nen von „Par­ty“ bis „Con­ven­tion“. Im drit­ten Teil „General/Objective“ wird genauer spez­i­fiziert, warum eigentlich ein Ver­tragswerk notwendig wird und welch­es Ziel die Welt­poli­tik damit ver­fol­gt. Danach fol­gen die eigentlichen inhaltlichen Teile.

Am Anfang ste­hen Artikel dazu, wie weit­er­er Kli­mawan­del abgemildert wer­den kann, im englis­chen Fach­jar­gon mit­i­ga­tion genan­nt. Darauf fol­gt ein Block, der wörtlich über­set­zt Anpas­sung und Schaden genan­nt wird. Darin soll fest­gelegt wer­den, inwieweit Schä­den auftreten und ob und wer dafür haftet. Der näch­ste Block Finanzierung ist sehr umstrit­ten und beschäftigt sich mit der Frage, wer wie viel z.B. für den Umbau der Energiesys­teme zahlen muss. Tech­nolo­gi­etrans­fer und Aus­tausch, der näch­ste Teil, soll helfen, z.B. saubere Energi­etech­nik zu gerin­gen Kosten in Län­der des glob­alen Südens zu brin­gen. Des Weit­eren kann es noch die Blöcke Wis­sensver­mit­tlung, Trans­parenz und Unter­stützung, Zeit­pla­nung, Ver­tragsregeln, sowie diverse Anhänge geben.

Genau genom­men ist noch nicht ganz klar, welche Blöcke an welch­er Stelle ste­hen wer­den, und ob der ein oder andere Teil her­aus­gelöst oder zusam­menge­fasst wird. Die hier gemacht­en Angaben beruhen auf Arbeits­doku­menten, die in den let­zten Kon­feren­zen in Genf und Bonn erstellt wurden.

Weit­ge­hend sich­er ist, dass wohl ein Ver­trag beschlossen wer­den wird, allerd­ings gibt es noch sehr viele unter­schiedliche Optio­nen in den Doku­menten, die zur Zeit in den Zwis­chenkon­feren­zen struk­turi­ert und zusam­menge­fasst werden.

Über inter­es­sante Aspek­te in den Ver­tragsver­hand­lun­gen hal­ten wir euch natür­lich auf dem Laufenden.

 

Autor: Johannes Mitterer

Fotos: Dorothea Epperlein

 

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