Klimadelegation e.V. kritisiert Kohlegesetz
Am 3. Juli stimmt der Bundestag über das Kohleausstiegsgesetz ab. Das Gesetz soll die Beendigung der Nutzung von Braun- und Steinkohle in Großfeuerungsanlagen regeln. 2038 soll das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen. Der Kohleausstieg ist dringend notwendig, um die deutschen CO2-Einsparungsziele vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens einhalten zu können.
Das Problem: Mit einem solch späten Ausstiegsdatum ist es unmöglich, das Emissionsreduktionsziel von ‑40 % CO2-Emissionen im Jahre 2030 im Verhältnis zu 1990 einzuhalten. Der Gesetzentwurf stellt auch, anders als das Wirtschaftsministerium bekannt gab, keine 1:1‑Umsetzung des Kompromisses der Kohlekommission dar, sondern weicht in allen entscheidenden Punkten davon ab. So ist kein kontinuierlicher Abschaltpfad mehr enthalten, das Steinkohlekraftwerk Datteln IV wurde bereits ans Netz gebracht und dem Tagebau Garzweiler wird energiewirtschaftliche Notwendigkeit attestiert. Das Gesetz schafft zudem eine Grundlage dafür, dass mindestens 4,35 Mrd. € Steuergelder an die Großkonzerne der Kohlekraftwerke ausgezahlt werden.
Die in der Kohlekommission vertretenen Umweltverbände haben sich bereits vom jetzigen Gesetzentwurf distanziert, der “Kohlekonsens” ist aufgekündigt. Julian Hirschmann, Mitglied von Klimadelegation e. V., erklärt: “Horrende Mengen an Steuergeld sollen an Braunkohlebetreiber fließen, obwohl mit dem Gesetzentwurf viele Kraftwerke länger laufen dürfen, als es wirtschaftlich sinnvoll ist. Dass diese “Entschädigungen” zusätzlich bereits vor der Abschaltung ausgezahlt werden sollen entbehrt jeder Logik. Ein Kohleausstieg 2030 und gleichzeitig ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Stattdessen will das Bundeswirtschaftsministerium unter Peter Altmaier den Kraftwerksbetreibern den zu späten Ausstieg auch noch vergolden.”
Mit Datteln IV ist jüngst ein Kohlekraftwerk ans Netz gegangen, das für rund 30 Mio. Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen sorgen wird. Die geplante Ausweitung des Tagebaus Garzweiler zerstört angrenzende Dörfer und natürliche Lebensräume. Klimadelegations-Mitglied Dorothee Rilling resümiert: “Mit dem Kohlegesetz schafft Deutschland es nicht, seinen Beitrag zur internationalen CO2-Einsparung zu leisten und entzieht sich so seiner Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen und den Ländern des vom Klimawandel besonders bedrohten Globalen Südens. Einseitig wurden hier die Interessen der Braunkohleindustrie berücksichtigt. Statt Kohleaus gibt’s Kohleverlängerung!”
Klimadelegation e. V. fordert einen Kohleausstieg bis spätestens 2030. Dass dies machbar ist, zeigt die Stromerzeugung im ersten Quartal 2020: Laut Statistischem Bundesamt machten regenerative Energiequellen im ersten Jahresviertel mehr als die Hälfte des Strommixes aus. Alleine die Windkraft hat mit einem Anteil von 34,9 % mehr beigetragen als die deutsche Kohleverbrennung mit 22,3 %.